Nicht nur in großen Wirtschaftskonzernen kommt der Betrug am Arbeitgeber vor, sondern in jedem Unternehmen und es ist und bleibt ein Risiko, dass viele Unternehmer unterschätzen.
Der US-Verband „Association of Certified Fraud Examiners“ stellte in seinem zuletzt 2016 veröffentlichten Bericht fest, dass der Gesamtverlust durch Betrug von Mitarbeitern am eigenen Arbeitgeber 6,3 Milliarden US-Dollar betrug. Weltweit analysierte die Studie 2.410 Betrugsfälle zwischen Januar 2014 und Oktober 2015 in 114 Ländern. Untersucht wurden dabei Kosten und Verlauf der untersuchten Betrugsfälle, Merkmale der betroffenen Unternehmen sowie die Eigenschaften der Täter. Lediglich 10 Prozent der Fälle fallen auf den Finanzbetrug – dabei handelt es sich um eine von drei Betrugsarten –, 33 Prozent auf Korruption und 83 Prozent auf Vermögensunterschlagung, wobei es nicht möglich ist, dies überschneidungsfrei abzugrenzen. Jedoch verursachte der Finanzbetrug dennoch die höchsten Verluste mit einem Medianwert von 975.000 US-Dollar.
Überproportional ist die Versicherungswirtschaft bezogen auf die Wirtschaftszweige vom Scheckbetrug betroffen. Durchschnittlich nimmt die Aufklärung von den unzähligen Betrugsdelikten wie Finanzbetrug, Missbrauch von Kostenerstattungen, Abrechnungsbetrug und Gehaltsabrechnungen 24 Monate durchschnittlich in Anspruch. Die Missbräuche werden zu 29,1 Prozent durch Hinweise aufgedeckt: Sei es durch die Belegschaft des eigenen Unternehmens oder auch durch Kreditoren, Zwischenhändlern, Lieferanten und Kunden.
Was tun, wenn der Verdacht auf Unterschlagung aufkommt?
Sollte der Verdacht aufkommen, dass Geld unterschlagen wird, dann kann der Privatdetektiv Wien helfen, sofern der Verdacht auf Unterschlagung nach § 246 besteht. Besonders dann, wenn ein Mitarbeiter verdächtigt wird, dass er Geld unterschlägt, dann ist es zumeist zu früh, um eine Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung zu stellen. Zudem kann eine Kündigung ohne eine ausreichende Beweislage keinen Bestand vor Gericht haben und so unwirksam werden.
Im Übrigen: Der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung ist fuer einen Arbeitgeber nicht wichtig, denn beide Strafbestände weisen ein ähnliches Strafmaß auf.
Der bloße Verdacht genügt nicht, wenn Unternehmer der Ansicht sind, dass der Buchhalter Geld unterschlägt, der Mitarbeiter in die Kasse greift, ein Angestellter in die eigene Tasche wirtschaftet oder sich der Manager das neue Smartphone unrechtmäßig einverleibt oder der Außendienstmitarbeiter seine eigenen Geschäfte macht. Es sind handfeste Beweise notwendig, um die Unterschlagung oder Diebstahl zu beweisen.
Die beste Möglichkeit ist es, Privatermittler zu beauftragen, um den betrügerischen Machenschaften und Vermögensdelikte aufzudecken. Die Wirtschaftsdetektive haben die Möglichkeit, die Unterschlagung von Geld oder Sachwerten aufzudecken und vor allem gerichtsverwertbare Beweise zu beschaffen.
Erfahrene Privatdetektive kümmern sich gezielt um den Fall. Es ist nicht empfehlenswert direkt eine Anzeige bei der Polizei zu stellen, da die Aufklärungswahrscheinlichkeit sehr gering ist und zudem die Beweislage oftmals nicht ausreichend ist.
Welche Fälle von Unterschlagung kommen am häufigsten vor?
- Unterschlagung in der Buchhaltung
- Unrechtmäßige Einbehaltung von Bargeld (Gastronomie)
- Veruntreuung von Verkaufseinnahmen (in die eigene Tasche stecken)
- Betrug durch Rückvergütungen
- Belegfälschung
- Unterschlagung von Betriebsmitteln
- Falsche Kassenabrechnung
- Die nicht Weiterleitung von Geldern
Unterschlagung bedeutet, dass sich jemand rechtswidrig eine fremde bewegliche Sache aneignet. Bestraft werden kann Unterschlagung nach § 246 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.
Die Möglichkeiten der Privatdetektive
Den Detektiven stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, um den Verdacht der Unterschlagung zu bestätigen und diesen durch handfeste Beweise zu untermauern.
- Überwachung der Mitarbeiter: Eine Mitarbeiterüberwachung ist aufgrund eines konkreten Verdachts gerechtfertigt. Ein Detektiv observiert den Mitarbeiter in entsprechenden Situationen.
- Einschleusung: Sollte es zu Unregelmäßigkeiten im Betrieb oder Geschäft kommen, dann kann ein Detektiv als „neuer Mitarbeiter“ eingeschleust werden, um so intern zu ermitteln – ohne das dies auffällt.
- Testkäufe: Der Detektiv gibt sich als Interessent oder Kunde aus und überprüft den verdächtigen Mitarbeiter durch Testkäufe.
- Videoüberwachung: Auch eine Videoüberwachung ist in bestimmten Fällen bei einem Verdacht auf Unterschlagung oder Diebstahl gerechtfertigt.
- Recherchen: Die Detektive haben die Möglichkeit im privaten Umfeld und in öffentlichen Quellen gezielt zu recherchieren. So erhalten sie Kenntnisse über die verdächtigen Mitarbeiter.
Bereits diese kurze Aufzählung zeigt auf, wie viele Möglichkeiten den Privatermittlern zur Verfügung stehen, um den Verdacht einer Unterschlagung von Geld oder Sachwerten aufzudecken und gerichtsverwertbare Beweise zu beschaffen.
Ermittlung bei Veruntreuung / Untreue
Die Veruntreuung ist im Gegensatz zur Unterschlagung nach § 266 StGB ein Zugriff auf Geldmittel, die nicht bar zur Verfügung gestellt werden, sondern für deren Verwendung eine Handlungsvollmacht, bspw. eine Kontovollmacht besteht. Besonders Mitarbeiter in verantwortungsvollen Positionen bedienen sich oft unberechtigt an Firmengeldern, indem Sie bspw. Scheinrechnungen erstellen und den Rechnungsbetrag dann vom Firmenkonto an sich selbst bzw. an einen Komplizen überweisen oder die Kontodaten bei der Erstellung regulärer Rechnungen verändern.
Die Privatdetektive recherchieren in diesen und anderen Konstellationen von Veruntreuung um Sicherheitslücken, Interessenkonflikte, Komplizenschaften, Firmenverflechtungen etc. aufzudecken, die im Zusammenhang mit Untreue-Delikten bestehen. Von den Ermittlern wird im Anschluss eine gerichtsverwertbare Beweisdokumentation zur Einleitung rechtlicher Schritte erstellt.
Am Ende stellt sich eine Frage. Wie ist es möglich, den betrug durch Mitarbeiter zu verhindern? Beispielsweise verfügen Versicherer über ausgefeilte Kontrollsysteme und nur selten sind in diesen konzeptionelle Fehler die Ursache für Betrug. Oftmals mangelt es einfach an der Konsequenz in der Umsetzung der Kontrollsysteme und dem aktiven Vorleben der aufgestellten Regeln.